Pressemitteilung
BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Landesverband Bayern
BÜNDNIS DEUTSCHLAND weist Unterstellungen der SPD Feucht zurück
Feucht, 30. Januar 2026 – In einer öffentlichen Stellungnahme zur Menschenkette vor dem Rathaus in Feucht erklärt die SPD Feucht, die Ideologie von BÜNDNIS DEUTSCHLAND stehe in wesentlichen Punkten im Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien und sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Diese Aussage stellt eine pauschale und unbelegte Unterstellung dar. Für eine solche Bewertung gibt es keine gerichtliche Feststellung.
In der Bundesrepublik Deutschland entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit politischer Parteien.
BÜNDNIS DEUTSCHLAND ist eine zugelassene politische Partei, weder verboten noch als verfassungsfeindlich eingestuft.
Birgit Ruder, Landesvorsitzende von BÜNDNIS DEUTSCHLAND Bayern, erklärt dazu:
„Wer einer zugelassenen Partei öffentlich die Verfassungswidrigkeit unterstellt, verlässt den Boden der sachlichen politischen Auseinandersetzung. Solche Aussagen sind rechtlich unhaltbar und politisch verantwortungslos.“
Ruder fordert die SPD Feucht daher auf, diese unzutreffenden Behauptungen öffentlich richtigzustellen und künftig zu unterlassen.
Darüber hinaus weist sie darauf hin, dass pauschale Zuschreibungen dieser Art – sofern sie nicht belegt werden können – den Tatbestand der üblen Nachrede gemäß § 186 StGB erfüllen können.
„Politischer Wettbewerb lebt vom Streit der Argumente. Unbelegte Unterstellungen der Verfassungswidrigkeit überschreiten jedoch die Grenze zulässiger Meinungsäußerung und sind geeignet, den demokratischen Wettbewerb unzulässig zu verzerren“, so Ruder weiter.
BÜNDNIS DEUTSCHLAND Bayern fordert eine sachliche, faire und rechtsstaatliche politische Debatte – ohne Diffamierungen und ohne den Missbrauch verfassungsrechtlicher Begriffe als politisches Kampfmittel.
Birgit Ruder
Landesvorsitzende
birgit.ruder@buendnis-bayern.de
www.buendnis-bayern.de