Pressemitteilung
BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Landesverband Bayern
Demokratie nach dem Grundgesetz – Warum Opposition unverzichtbar ist
Feucht, 03. Februar 2026 – Demokratie ist mehr als Mehrheitsentscheidungen. Sie lebt vom offenen politischen Streit, vom Wettbewerb der Argumente und von wirksamer parlamentarischer Kontrolle. Genau deshalb misst das Grundgesetz der Rolle der Abgeordneten und der Opposition eine zentrale Bedeutung bei.
Artikel 38 des Grundgesetzes stellt klar:
- Abgeordnete sind Vertreter des ganzen Volkes.
- Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Dieses freie Mandat gilt unabhängig davon, ob ein Abgeordneter Teil der Regierung oder der Opposition ist. Opposition ist damit kein Randphänomen, sondern ein tragendes Element des parlamentarischen Systems. Sie kontrolliert Regierungshandeln, bringt alternative Lösungsansätze ein und sorgt dafür, dass politische Entscheidungen öffentlich begründet werden müssen.
Demokratie lebt vom Streit der Argumente
Demokratie bedeutet nicht Harmonie, sondern Auseinandersetzung. Sie funktioniert nur dort, wo unterschiedliche politische Positionen nicht moralisch delegitimiert, sondern argumentativ geprüft werden. Der Wettbewerb der Ideen ist kein Risiko für die Demokratie, sondern ihre Lebensgrundlage.
Aktuelle Entwicklungen zeigen, wie wichtig diese Grundsätze sind. Wenn führende Regierungsvertreter – wie zuletzt Hendrik Wüst – eine demokratisch gewählte Oppositionspartei pauschal zum „Hauptgegner der Demokratie“ erklären, verschiebt sich die politische Auseinandersetzung von der Sachebene hin zu einer moralischen Bewertung politischer Konkurrenz.
Opposition ist Teil der verfassungsrechtlichen Ordnung
Unabhängig von der Bewertung einzelner Parteien gilt:
- Nach dem Grundgesetz ist Opposition kein Gegner der Demokratie, sondern Teil ihrer verfassungsrechtlichen Ordnung.
- Artikel 38 GG schützt ausdrücklich das freie Mandat aller Abgeordneten – auch und gerade in der Opposition.
Demokratie wird nicht dadurch geschützt, dass man Widerspruch ausgrenzt, sondern dadurch, dass man ihn aushält. Sie lebt von Argumenten, nicht von Etiketten – und von der Bereitschaft, politische Unterschiede offen auszutragen, ohne sie zu delegitimieren.
Unsere Haltung
BÜNDNIS DEUTSCHLAND steht für einen Parlamentarismus nach dem Grundgesetz:
- streitbar,
- offen und dem freien Mandat verpflichtet.
Demokratie braucht Opposition. Nicht als Störfaktor – sondern als verfassungsrechtliche Notwendigkeit.
Birgit Ruder
Landesvorsitzende
birgit.ruder@buendnis-bayern.de
www.buendnis-bayern.de