Pressemitteilung
BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Landesverband Bayern
Wahrung der Kulturhoheit Bayerns und der Länderzuständigkeiten gemäß Art. 30 und 70 GG
Offener Brief an die CSU-Landtagsfraktion im Bayerischen Landtag
Sehr geehrte Damen und Herren der CSU-Landtagsfraktion,
im Europäischen Parlament wurde in der vergangenen Woche eine Resolution zur sogenannten „feministischen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik“ verabschiedet. Diese enthält gesellschaftspolitische Festlegungen zur Geschlechtsdefinition, die weit über klassische außenpolitische Fragestellungen hinausgehen.
Auch wenn es sich formal um eine nicht bindende Entschließung handelt, ist aus der politischen Praxis bekannt, dass solche Leitlinien mittelbar Wirkung entfalten – insbesondere über Förderprogramme, Strategiepapiere, Projektvorgaben und administrative Umsetzung.
Vor diesem Hintergrund stellt sich eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Frage:
Wie stellt die CSU-Landtagsfraktion sicher, dass die in Bayern geltende Kulturhoheit der Länder nicht faktisch unterlaufen wird?
Art. 30 GG bestimmt unmissverständlich, dass die Ausübung staatlicher Befugnisse Sache der Länder ist, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft. Art. 70 GG bestätigt die originäre Gesetzgebungskompetenz der Länder.
Bildung, Schulorganisation sowie Jugend- und Familienpolitik gehören unzweifelhaft in diesen Zuständigkeitsbereich.
Wenn jedoch europäische Leitlinien gesellschaftspolitische Definitionen normieren und diese über Fördermechanismen in Landesprogramme einfließen, entsteht faktischer Anpassungsdruck – ohne dass der Bayerische Landtag hierüber entschieden hätte.
Ich fordere die CSU-Landtagsfraktion daher auf, öffentlich und eindeutig zu erklären:
- Teilt die CSU-Landtagsfraktion die in der EU-Resolution enthaltenen gesellschaftspolitischen Festlegungen?
- Wird sie aktiv sicherstellen, dass entsprechende Leitlinien keinerlei Einfluss auf bayerische Bildungs-, Jugend- oder Förderprogramme haben?
- Wird eine parlamentarische Befassung im Bayerischen Landtag erfolgen, bevor solche Leitlinien faktisch umgesetzt werden?
Die Wahrung der Länderzuständigkeiten ist keine politische Option, sondern Verfassungsauftrag.
Sollte hierzu keine klare Positionierung erfolgen, entsteht der Eindruck, dass gesellschaftspolitische Weichenstellungen auf europäischer Ebene stillschweigend akzeptiert werden.
Ich bitte um eine eindeutige Stellungnahme bis spätestens 2. März 2026.
Transparenz gegenüber den Bürgern ist keine Gefälligkeit, sondern demokratische Pflicht.
Birgit Ruder
Landesvorsitzende
birgit.ruder@buendnis-bayern.de
www.buendnis-bayern.de