PRESSEMITTEILUNG
BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Landesverband Bayern
Gesinnungsprüfungen beim Immobilienkauf? – Angriff auf Eigentumsrechte entschieden zurückweisen
Feucht, 17. April 2026 – Der aktuell diskutierte Referentenentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs sorgt für erhebliche Besorgnis. Demnach soll geprüft werden, ob Kommunen ihr Vorkaufsrecht künftig auch dann ausüben können, wenn bei Käufern sogenannte „extremistische Bezüge“ vermutet werden.
Was auf den ersten Blick als Instrument zur Gefahrenabwehr erscheint, birgt bei näherer Betrachtung erhebliche Risiken für den Rechtsstaat.
Eigentum ist grundrechtlich geschützt
Das Eigentum steht unter dem Schutz des Grundgesetzes.
Eingriffe in dieses Recht müssen klar definiert, verhältnismäßig und rechtssicher ausgestaltet sein.
Eine Ausweitung des kommunalen Vorkaufsrechts auf Grundlage politischer Bewertungen oder behördlicher Einschätzungen würde diese Grundsätze in Frage stellen und die Rechtssicherheit für Bürger erheblich beeinträchtigen.
Gefahr unklarer Kriterien
Birgit Ruder, Landesvorsitzende von BÜNDNIS DEUTSCHLAND Bayern, erklärt:
„Hier wird ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen. Wenn der Staat beginnt, Immobilienkäufe an die politische Einordnung von Bürgern zu knüpfen, verlassen wir den Boden der freiheitlichen Ordnung. Eigentum darf nicht von Gesinnung abhängen.“
Besonders kritisch ist aus Sicht von BÜNDNIS DEUTSCHLAND Bayern:
- fehlende klare Definition dessen, was unter „extremistischen Bezügen“ zu verstehen ist,
- unklare Grundlage möglicher behördlicher Bewertungen,
- die Gefahr, dass bereits Verdachtsmomente ausreichen könnten.
Damit entsteht ein Instrument mit erheblichem Interpretationsspielraum, das im Einzelfall zu unverhältnismäßigen Eingriffen führen kann.
Klare rechtsstaatliche Grenzen notwendig
BÜNDNIS DEUTSCHLAND Bayern fordert daher:
- keine Aufweichung des Eigentumsschutzes durch politische Kriterien,
- klare und überprüfbare rechtsstaatliche Grenzen für staatliche Eingriffe,
- Transparenz und Rechtssicherheit statt unbestimmter Rechtsbegriffe.
Der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung darf nicht dazu führen, dass zentrale Grundrechte schrittweise eingeschränkt werden.
Fazit
Wer Eigentum an politische Bewertungen knüpft, riskiert eine Entwicklung, die mit den Grundprinzipien eines freiheitlichen Rechtsstaats nicht vereinbar ist.
Deutschland braucht keinen Rückschritt –
Deutschland braucht wieder eine Politik, die Fortschritt ermöglicht.
Pressekontakt:
Birgit Ruder
Landesvorsitzende Bayern
E-Mail: birgit.ruder@buendnis-bayern.de
Web: www.buendnis-bayern.de